Einigung und Lob vom Verwaltungsgericht Koblenz

Ein Artikel von Toursimusbeitrag-so-nicht.de beschreibt die Gerichtsverhandlung zwischen Bosenheim und Bad Kreuznach am Verwaltungsgericht in Koblenz. Klarheit hat diese leider nicht gebracht. Jedoch zeigte die Verhandlung, dass die Stadt bisher keine Anstalten zur Wiederinbetriebnahme, geschweige denn zur Fehleranalyse gemacht hat.

Eine Entscheidung zum Schwimmbad wird voraussichtlich bei der nächsten Stadtratsitzung, am 27. März 2025.

Anbei noch die offizielle Meldung der Badgesellschaft vom Tag der Schließung, veröffentlicht auf www.bad-kreuznach.de. Nach wie vor ist dort von einem Sanierungsplan die Rede, der umgehend erstellt wird. Man beachte hierzu unseren Timer auf der Startseite, wie viel Zeit seitdem bereits vergangen ist.